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Entwickelte Software: Wie Sie sie im Schweizer Jahresabschluss als strategischen Vermögenswert bilanzieren

Auteur n°4 – Mariami

Von Mariami Minadze
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Zusammenfassung – Ihre internen oder ausgelagerten Entwicklungen sind ein wesentlicher finanzieller Hebel, um Ihre Solvenzquoten zu verbessern und Investoren zu beruhigen, sofern Sie das Obligationenrecht einhalten (Aktivierung ausschließlich in der Entwicklungsphase, Vorsichtsprinzip, Trennung von Forschung und Entwicklung und nachvollziehbare Dokumentation). Eine detaillierte Kostenverfolgung, eine gemischte Governance zwischen Finanzen und IT und eine an die Nutzungsdauer angepasste Abschreibungspolitik gewährleisten eine glaubwürdige und vertretbare Bewertung. Lösung: Richten Sie ein Validierungskomitee ein, führen Sie spezielle Register und wählen Sie eine konsistente Abschreibungsmethode.

Eigenständig entwickelte Software oder an einen externen Dienstleister vergebene Lösungen können für ein Schweizer Unternehmen weit mehr sein als reine Betriebsmittel – sie können sich zu einem entscheidenden finanziellen Pfeiler entwickeln. Durch die Aktivierung der Entwicklungskosten lässt sich die wirtschaftliche Realität korrekt abbilden und die Solvabilitätskennzahlen verbessern, was besonders in Wachstums- und Finanzierungsphasen von entscheidender Bedeutung ist.

Das Schweizer Obligationenrecht bietet einen flexiblen Rahmen, sofern die Grundsätze der Vorsicht, Rückverfolgbarkeit und einer lückenlosen Dokumentation eingehalten werden. Dieser Praxisleitfaden zeigt auf, wie sich ein Softwareprojekt in einen stabilen immateriellen Vermögenswert überführen lässt, indem IT-Strategie und Finanzmanagement im Einklang gebracht werden, um die Bilanz nachhaltig zu stärken.

Rechtlicher Rahmen in der Schweiz: Flexibilität und Vorsichtsprinzipien

Das Obligationenrecht erlaubt die Aktivierung von Softwareentwicklungskosten, sofern die Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung beachtet werden. Die konsequente Anwendung dieser Regeln sichert eine glaubwürdige und verteidigungsfähige Bewertung bei Auditierungen oder Transaktionen.

Regulatorische Grundlagen der Aktivierung

Das Obligationenrecht (Art. 960b ff.) legt fest, dass lediglich Kosten, die einer Entwicklungsphase zuzuordnen sind, aktiviert werden dürfen. Es muss die technische Durchführbarkeit nachgewiesen, der Wille und die Fähigkeit zur Inbetriebnahme der Software dargelegt sowie eine verlässliche Schätzung der aufgewendeten Kosten erbracht werden.

Das Vorsichtsprinzip verbietet eine Überbewertung dieser immateriellen Vermögenswerte: Das Unternehmen muss in der Lage sein, jeden aktivierten Betrag nachvollziehbar zu begründen und die Nutzungsdauer der Software zu schätzen. Ein Wirtschaftsprüfer kann hinzugezogen werden, um die gewählte Methode zu bestätigen.

Vorbereitende Forschungsaufwendungen, die noch keinen direkten wirtschaftlichen Nutzen bringen, sind hingegen als Aufwand zu verbuchen. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Aktivierungskriterien erfüllt sind, kann die Entwicklungsphase in begrenztem Umfang aktiviert werden.

Unternehmensseitige Einschränkungen und Pflichten

Jeder Softwarevermögenswert muss in einem eigenen Register erfasst werden, das Kosten, eingesetzte Personalressourcen und Zeitpläne dokumentiert. Diese Rückverfolgbarkeit ist unerlässlich, um den Rechnungslegungsvorschriften zu genügen und Anfragen des Revisionsorgans beantworten zu können.

In der Erfolgsrechnung wird ausschließlich die planmäßige Abschreibung berücksichtigt, verteilt über die geschätzte Nutzungsdauer. Nachträgliche Wartungs- oder kleinere Weiterentwicklungsaufwendungen werden – außer in speziellen Fällen – sofort als Aufwand erfasst.

Im Anhang zur Bilanz ist eine knapp gehaltene, aber präzise Beschreibung der Bewertungsmethoden und zugrunde gelegten Annahmen erforderlich. Diese Transparenz stärkt das Vertrauen der Stakeholder und erleichtert Fusionen, Übernahmen oder Refinanzierungsmaßnahmen.

Beispiel: Ein Schweizer Logistik-KMU

Ein Schweizer Logistik-KMU entwickelte eine Plattform zur Bestandsverfolgung. Nachdem die technische Machbarkeit bestätigt und ein detailliertes Kostenjournal eingerichtet worden waren, aktivierte es 250.000 CHF über drei Jahre.

Dieser Schritt verbesserte die Verschuldungskennzahl und überzeugte einen Investor im Rahmen einer Finanzierungsrunde. Das Beispiel verdeutlicht, dass eine lückenlose Dokumentation und die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften ein IT-Projekt zu einem starken Verhandlungsinstrument machen können.

Darüber hinaus ermöglichte die Nachverfolgung der Arbeitsstunden und Softwarelizenzen eine präzise Anpassung der Kapazitätsplanung und das Controlling von Budgetabweichungen – ein Beleg für die Bedeutung von Governance bereits zu Projektbeginn.

Forschung und Entwicklung abgrenzen: Schlüssel zur Aktivierung

Es ist entscheidend, die Forschungsphase, die nicht aktiviert werden darf, von der Entwicklungsphase, die als Vermögenswert bilanzierbar ist, klar zu unterscheiden. Ein eindeutiges Verständnis dieser Abgrenzung verhindert Ablehnungen bei der Aktivierung und stärkt die Glaubwürdigkeit der Jahresabschlüsse.

Forschungsphase: Nicht aktivierungsfähiger Bereich

Unter Forschung versteht man Tätigkeiten zur Gewinnung neuen Wissens oder neuer Technologien ohne unmittelbare industrielle Anwendung. Diese Aufwendungen werden stets als Aufwand verbucht, da ihr Erfolg nicht gesichert ist.

Explorative Prototypen, Vorstudien und Proofs of Concept fallen in diese Kategorie. Ihre Verbuchung als Aufwand spiegelt die mit ihrer späteren Nutzung verbundenen Unsicherheiten wider.

Kriterien für die Aktivierung einer Entwicklungsphase

Eine Entwicklungsphase beginnt, sobald ein technisches Konzept vorliegt, ein eigenes Budget bereitgestellt und die Machbarkeit nachgewiesen ist. Kosten für Programmierung, Vorabtests und Integration können dann aktiviert werden.

Konkret muss das Unternehmen nachweisen, dass das fertige Produkt einsatzfähig ist und positive wirtschaftliche Erträge abwerfen wird. Die Gehälter der Entwickler, spezifische Tool-Lizenzen und Validierungstests gehören in den Aktivierungskreis.

Ein Lenkungsausschuss, bestehend aus IT-Leitung und Finanzabteilung, bestätigt den Übergang von der Forschungs- in die Entwicklungsphase, stellt eine gemeinsame Governance sicher und minimiert Interpretationsrisiken.

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Kosten dokumentieren und nachverfolgen: Basis für eine verlässliche Aktivierung

Eine lückenlose Verfolgung der Aufwendungen schafft Verantwortlichkeit für alle Beteiligten und gewährleistet die notwendige Nachvollziehbarkeit bei Prüfungen. Die Etablierung geeigneter Tools und Prozesse sorgt für eine konsistente und regelkonforme Aktivierung.

Umfassende Erfassung aktivierungsfähiger Kosten

Jede eingesetzte Arbeitskraft muss pro Projekt und Phase erfasst werden. Stundensatz und geleistete Zeit werden zentral erfasst, um den aktivierbaren Betrag genau zu berechnen.

Softwarelizenzen, Testumgebungskosten und externe Leistungen (etwa Design oder Architektur) können ebenfalls aktiviert werden, sofern sie unmittelbar dem Projekt zuzuordnen sind.

Allgemeine oder administrative Gemeinkosten sind hingegen unmittelbar als Aufwand zu erfassen. Diese Sorgfalt verhindert Überbewertungen und sichert die Einhaltung geltender Rechnungslegungsvorschriften.

Governance und interne Prozesse

Die Festlegung der Governance umfasst die Einrichtung eines gemeinsamen Prüfungsrates aus Finanz- und IT-Abteilung, der über Aktivierungen entscheidet und den regelmäßigen Nachverfolgungsprozess steuert.

Genehmigungs-Workflows in einem Projektmanagement-Tool stellen sicher, dass jede Ausgabe vor der Verbuchung freigegeben wird. Diese Vorgehensweise steigert die Nachvollziehbarkeit.

Vierteljährliche Reviews gleichen das ursprüngliche Budget mit den tatsächlichen Aufwendungen und dem technischen Fortschritt ab. Diese Synchronisation verhindert Abweichungen und sichert die Bilanz.

Beispiel: Eine öffentliche Institution in der Schweiz

Eine kantonale Behörde überarbeitete eine Benutzerplattform. Alle Arbeitsstunden wurden in einem Tracking-System erfasst und wöchentlich von der Finanzkontrolle rückbestätigt.

Die Entwicklungskosten in Höhe von 450.000 CHF wurden gemäß den internen Richtlinien, die mit dem Obligationenrecht in Einklang stehen, über fünf Jahre aktiviert.

Dieses Beispiel zeigt, dass eine gemeinsame Governance und gut abgestimmte Prozesse einen soliden Anhang ermöglichen und externe Prüfungen reibungslos vorbereiten.

Die richtige Abschreibungspolitik wählen

Abschreibungsdauer und ‑methode wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis und die zentralen Finanzkennzahlen aus. Eine an die tatsächliche Nutzungsdauer angepasste Politik erhöht die Aussagekraft der Abschlüsse.

Abschreibungsdauer je nach Softwaretyp

Standardsoftware wird üblicherweise über drei bis fünf Jahre abgeschrieben. Branchenspezifische Individualentwicklungen können eine längere Nutzungsdauer von bis zu sieben Jahren rechtfertigen.

Die gewählte Laufzeit sollte den nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen und die Frequenz wesentlicher Updates widerspiegeln. Eine jährliche Überprüfung ermöglicht Anpassungen, wenn der Innovationszyklus dies erfordert.

Die lineare Abschreibung ist am weitesten verbreitet und gewährleistet eine gleichmäßige Kostenverteilung. Dynamischere Methoden sind möglich, müssen jedoch im Anhang erläutert werden.

Auswirkungen auf Bilanz und Finanzkennzahlen

Eine zu kurze Abschreibungsdauer führt zu hohen Aufwendungen in kurzer Zeit und belastet das Ergebnis. Umgekehrt kann eine zu lange Laufzeit das Vermögen künstlich erhöhen und die Aufwandserfassung verzögern.

Die Abschreibungsdauer beeinflusst Kennzahlen wie Verschuldungsgrad, Return on Invested Capital und EBITDA. Eine angepasste Glättung sorgt für eine optimale Darstellung der Ausgabenströme.

Finanzanalysten und Banken prüfen diese Faktoren, um die Stabilität und Vorhersehbarkeit der Performance zu bewerten. Eine im Anhang begründete Abschreibungspolitik stärkt die Glaubwürdigkeit.

Beispiel: Technologie-KMU in der Scale-Up-Phase

Ein schnell wachsendes KMU entschied sich für eine fünfjährige Abschreibung seines internen CRM, abgestimmt auf einen größeren Upgrade-Zyklus alle zwei Jahre.

Dieser Ansatz ermöglichte gleichbleibende jährliche Aufwendungen und eine vorausschauende Planung eines teilweisen Systemwechsels nach Ablauf der Periode. Die Investoren lobten die Konsistenz der Finanzstrategie.

Das Beispiel verdeutlicht, dass eine an der technischen Roadmap ausgerichtete Abschreibungspolitik die Transparenz der Abschlüsse und das Vertrauen der Stakeholder fördert.

Werten Sie Ihre Software als strategischen Vermögenswert auf

Die Aktivierung entwickelter Software ist ein wirkmächtiges Instrument, um IT-Strategie und Finanzperformance in Einklang zu bringen. Das Verständnis des rechtlichen Rahmens, die klare Phasentrennung, eine lückenlose Dokumentation und eine passende Abschreibungspolitik sind die Eckpfeiler einer erfolgreichen Aktivierung.

Durch die Verankerung dieser Prozesse in Ihrer Governance erhöhen Sie die Transparenz Ihrer Investitionen, glätten den Einfluss der Ausgaben und stärken Ihre Finanzkennzahlen – unerlässlich in Wachstums- oder Restrukturierungsphasen.

Unabhängig von Branche und Unternehmensgröße begleiten Sie unsere Edana-Expert:innen dabei, diesen Prozess zu strukturieren und Ihre Bilanz abzusichern.

Besprechen Sie Ihre Herausforderungen mit einem Edana-Experten

Von Mariami

Project Manager

VERÖFFENTLICHT VON

Mariami Minadze

Mariami ist Expertin für digitale Strategien und Projektmanagement. Sie prüft die digitale Präsenz von Unternehmen und Organisationen aller Größen und Branchen und erarbeitet Strategien und Pläne, die für unsere Kunden Mehrwert schaffen. Sie ist darauf spezialisiert, die richtigen Lösungen für Ihre Ziele zu finden und zu steuern, um messbare Ergebnisse und einen maximalen Return on Investment zu erzielen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Softwareaktivierung

Welche gesetzlichen Kriterien gelten für die Aktivierung von Software nach dem Obligationenrecht?

Das Obligationenrecht (Art. 960b ff.) erlaubt die Aktivierung, wenn Sie die technische Realisierbarkeit, die Absicht und die Fähigkeit zur Inbetriebnahme nachweisen, jede Aufwendung belegen und den Vorsichtsgrundsatz beachten.

Welche Entwicklungskosten können aktiviert werden?

Zu den aktivierbaren Kosten zählen die Gehälter der Entwickler, Lizenzen für spezifische Werkzeuge, funktionale und Integrationstests sowie externe Leistungen, die direkt dem Projekt dienen. Administrative oder allgemeine Aufwendungen sind ausgeschlossen.

Wie unterscheidet man die nicht aktivierbare Forschungsphase von der aktivierbaren Entwicklungsphase?

Forschung dient der Wissensgewinnung ohne konkrete Anwendung und wird als Aufwand erfasst (Proof of Concept, Vorstudien). Die Entwicklung beginnt mit einem technischen Plan, einem zugewiesenen Budget und nachgewiesener Machbarkeit und berechtigt zur Aktivierung der Aufwendungen.

Welche Dokumentations- und Nachverfolgungspflichten gelten für die Aktivierung?

Jede Aktivierung muss in einem Verzeichnis erfasst werden, das Kosten, geleistete Arbeitsstunden, Lizenzen und Zeitpläne auflistet. Ein Finance-IT-Komitee genehmigt die Zuordnungen, und periodische Reviews sichern die Budget- und buchhalterische Konsistenz.

Wie wählt man die Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode für Software aus?

Bei Standardsoftware beträgt die Nutzungsdauer in der Regel 3 bis 5 Jahre; bei maßgeschneiderter Software mit hoher Spezifik bis zu 7 Jahre. Die lineare Abschreibung ist am verbreitetsten, mit jährlicher Überprüfung entsprechend dem Update-Zyklus.

Welche Auswirkungen hat die Aktivierung von Software auf Finanzkennzahlen?

Die Aktivierung erhöht temporär das Anlagevermögen und glättet die Aufwendungen, wodurch sich Verschuldungsgrad, Eigenkapitalquote und EBITDA verbessern. Transparenz im Anhang stärkt das Vertrauen von Investoren und Bankpartnern.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Softwareaktivierung vermieden werden?

Vermeiden Sie die Aktivierung von Gemeinkosten, das Vernachlässigen der Dokumentation oder Genehmigung durch den Lenkungsausschuss und eine falsche Schätzung der Nutzungsdauer. Solche Fehler können Prüfungsrügen oder buchhalterische Korrekturen nach sich ziehen.

Wie richtet man eine gemeinsame Finance-IT-Governance zur Validierung ein?

Richten Sie einen Lenkungsausschuss mit IT-Leitung und Finanzabteilung ein, definieren Sie Validierungs-Workflows für jede Ausgabe und planen Sie vierteljährliche Reviews. Nutzen Sie ein Projektmanagement-Tool, um alle Zuordnungen nachzuverfolgen und freizugeben.

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